Wie muss ein Gesetz zur Entgeltgleichheit wirken?
„So lasst uns mal ein Gesetz machen!“,denn noch gibt es Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, die durch das „Entgeltgleichheitsgesetz“, geforderte von der SPD-Fraktion, künftig minimiert werden sollen.
Beraten im Familien- und der Arbeitsausschuss soll der Gesetzentwurf nach dem Willen der SPD dazu führen, dass in Unternehmen Entlohnung verbindlich geprüft wird, um Diskriminierungen von Frauen aufzudecken und zu beseitigen. Schließlich gilt noch immer, dass Frauen durchschnittlich 22 Prozent weniger verdienen als Männer
Dieser Wert, der sogenannte „Gender Pay Gap“, hat sich seit 1995 kaum verändert und liegt national über dem Durchschnitt von 16,2 Prozent in der EU.
Die Fakten sind schnell ausgemacht: Frauen ergriffen häufiger schlechter bezahlte Berufe, stiegen auf der Karriereleiter nicht so weit nach oben, seien häufiger teilzeitbeschäftigt oder im Niedriglohnsektor tätig und haben durch Schwangerschaft und Elternzeit oft einen ‚Bruch‘ im Erwerbsleben. Ohne diese Fakten bleibt dennoch ein Gehaltsunterschied von acht Prozent.
Dass wenigstens eine Lobby-Gruppe den Gesetzentwurf von SPD und den Grünen nicht mag, ist dann klar, wenn es sich um die Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) handelt.
Doch nicht nur von hier aus wird der „zu hohe bürokratische Aufwand“ bemängelt, der auch Kosten verursacht, die dadurch entstünden, dass das alles betriebsintern zu prüfen sei…
Kritisiert wird zudem, dass durch ein solches Gesetz auch auch die Tarifautonomie unterlaufen werde.
Wäre es also sinnvoller, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verändern, um Karriereunterbrechungen für Frauen möglichst kurz zu halten? Also mehr und bessere Betreuungsmöglichkeiten von Kindern bereit zu stellen… Oder eben auch flexiblere Arbeitszeitmodelle zu entwickeln.werden.
Alles keine Frage, wenn nur erst mal Frauen bei Gehaltsverhandlungen sich nicht „unter Wert verkaufen“ wurden, was vor allem Führungspositionen betreffe.
Unterstützer der Gesetzesinitiative der SPD, wie auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) oder der Deutsche Juristinnenbund, argumentierten, dass trotz aller Zusagen der Wirtschaft die Entgeltunterschiede seit Jahrzehnten unverändert hoch seien.
Es ist dann wohl an der Zeit, rechtliche Schritte einzuleiten, wobei ein passendes Gesetz materiell eine Lohndiskriminierung von Frauen verbiete und das Entgelt-Gleichheitsgesetz dazu beitrage, den Grundsatz auch zu praktizieren.
Geändert werden kann dann auch das gesellschaftliche und betriebliche Klima, wenn ein langjähriges Problem öffentlich diskutiert wird.
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