Hallo, Ilse, wir hätten da einen Plan!
Nur die guten Manieren machen bei einem Brief oder einer Mail an Frau
Aigner die ordentliche Anrede möglich:
Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
dann aber darf ’s auch gleich losgehen mit den Fakten an die Verbraucherministerin:
seit Juli 2011 werden auf der von Ihnen initiierten Internetseite www.lebensmittelklarheit.de Fälle von Verbrauchertäuschung behandelt. Die Erfahrungen zeigen, dass die Verbraucher auf vielfältige Weise durch Angaben auf Verpackungen und in der Werbung getäuscht werden.
In den Informationen zur begleitenden Forschung heißt es zweifelsfrei, dass „aus verbraucher- wie aus wettbewerbspolitischer Perspektive Handlungsbedarf“ besteht und andere „Rahmenbedingungen auf dem Lebensmittelmarkt zu schaffen“ sind, um Verbraucher besser zu schützen.
Damit ist es Ihre Aufgabe, diese Rahmenbedingungen auf nationaler wie auf europäischer Ebene zu schaffen. Bessere Gesetze müssen sicherstellen, dass die heute legalen Fälle offensichtlicher Verbrauchertäuschung morgen illegal sind.
Als Aufforderung an Sie gilt deshalb, den folgenden 15-Punkte-Plan durchzusetzen:
* Information kommt stets vor Werbung; diese dann groß, verständlich und auf der Schauseite der Verpackung;
* die Schriftgröße muss auch für ältere Menschen gut lesbar sein: keine 0,9 bzw. 1,2 Millimeter nach EU-Recht, sondern wenigstens 2 Millimeter ;
* realistische Produkt-Abbildungen und nichts Geschöntes
* Verbindliche Mengenangaben in Prozent für beworbene Zutaten
* Umfassende Herkunftskennzeichnung verpflichten die Herkunftsländer der Hauptzutaten anzugeben; regionale Herkunft muss genau angegeben werden;
* klare Nährwertangaben und keine verwirrenden Portionsgrößen; am besten nach der Ampelkennzeichnung und dem Muster der britischen FSA.
* verständliche Aromen- und Zusatzstoff-Erklärungen; es gilt auch Transparenz für Zusatzstoffe „Geschmacksverstärker Hefeextrakt“;
* klare Hinwiese auf tierische Zutaten und die Form der Tierhaltung; als Vorbild gelten die Angaben bei frischen Eiern;
*lückenlose Kennzeichnung für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere ; der Verbraucher muss eine echte Wahlfreiheit haben.
* Klarheit zur Produktionsweise muss mit konkreten Angaben belegt werden; Imitate bekannter Produkte müssen als solche gekennzeichnet sein.
* herstellungsbedingte Alkoholgehalte sind anzugeben; auch Produkte mit geringen Mengen dürfen nicht als „alkoholfrei“ bezeichnet werden.
* es gelten Mindest-Füllmengen für Verpackungen und damit keine Tricks mehr; für Verpackungen ist eine Mindest-Füllmenge von 70 Prozent vorzugeben.
* Verbot des Marketings für unausgewogene Kinderprodukte; bei Süßwaren oder Snacks und Soft Drinks;; nicht ausgewogene Produkte dürfen nicht länger als geeignet für Kinder dargestellt und mit Comicfiguren oder Spielzeug-Beigaben direkt an Kinder beworben werden.
* es gilt ein Verbot von Gesundheitsversprechen, denn Lebensmittel sind keine Medikamente. gesundheitsbezogene Werbeaussagen (Health Claims) sind grundsätzlich zu verbieten;
* Klage- und Informationsrechte für Verbraucherverbände sind auszuweiten, Verbraucherverbände müssen durch ein nationales und ein europäisches Verbandsklagerecht berechtigt werden,gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen klagen zu können.
Schreibe einen Kommentar