Da schmunzeln bundesweit die Gas-Rebellen von einst…
Scharfe Kritik habe das Bundeskartellamt daran geübt, wie die Energiewende ausgestaltet werde. Hierbei bliebe das Wettbewerbsprinzip noch zweifelsfrei unberücksichtigt. Folgen seien direkt daran erkennbar, wie Fehlsteuerung von Ressourcen auftrete und die Kosten stetig anstiegen, wodurch sowohl die deutsche Wirtschaft wie auch die privaten Haushalte überfordert würden.
Die „Warnung“ durch das Kartellamt wird publik durch den der Bundesregierung vorgelegten Bericht über die Tätigkeit in 2011 und 2012 sowie über die Lage und Entwicklung in den dem Amt obligaten Aufgaben.
In der Entsorgungswirtschaft trage das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu bei, dass private Konkurrenz zugunsten der Interessen der Kommunen und zum Nachteil der Verbraucher verdrängt würden.
Und für die Wasserversorgung und die Stromnetze sei erkennbar, wie sich ein Trend zur Re-Kommunalisierung darstelle, der zweifelsfrei nicht zum optimalen Nutzen der Verbraucher führe.
Für die Re-Kommunalisierung sieht das Bundeskartellamt, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge durch die Kommunen grundsätzlich im Interesse der Bürger sei. Hierzu darf in jedem Fall auf die noch immer gültige sogenannte Querfinanzierung während der vergangenen Jahrzehnte verwiesen,
wonach lokale Stadtwerke Verluste bei deren Unternehmens-Töchtern, wie z.B. Bädern, mit den Umsätzen aus dem Energieverkauf verrechnet würden.
Dies nun bedeutet, dass Energie auch deshalb teuer ist, und eben auch für jeden Rentner-Haushalt, weil vor dem eigentlich erwarteten und auszuweisenden Gewinn für die kommunalen Stadtkassen zunächst mal die Millionen-Verluste auszugleichen sind.
Mag auch die lokale oder regionale Versorgung sicher und qualitativ hochwertig sein und mehr gewährleisten als durch private Anbieter, darf nicht vergessen werden, dass eben die kommunalen Interessen und die der Bürger nicht zwangsläufig deckungsgleich sein müssen. Tatsächlich motivieren sich viele Kommunen auch über den steuerrechtlichen Vorteil des Verlustausgleichs durch die benannte Querfinanzierung.
So teilt auch die Bundesregierung in deren Stellungnahme die Einschätzung des Bundeskartellamtes, dass die Energiewende möglichst wettbewerblich gestaltet werden sollte.
Den freien, den liberalisierten Gas-und Strommarkt hat aber nicht die Regierung geschaffen, es waren die hunderte „Gas-und Strom-Rebellen“ zwischen Flensburg und Konstanz, die den Stadtwerken über knapp zehn ‚Kampf‘ deutlich zusetzten. In vielen Fällen blieben den Stadtwerken also nur die ‚Netzentgelte‘, weil die langjährig verpflichtende Zwangsbindung für Neubau-Gebiete an örtliche Versorger nun eben nicht mehr gilt….
Schreibe einen Kommentar