Fällt das Verbot der Bildngs-Kooperation?
„Der Fahrer des Fahrzeugs VS – IQ 444, der quer auf zwei Behindertenparkätzen steht, möge bitte sein Fahrzeug wegfahren!“ – Wie schlau ist Deutschland eigentlich, wenn Einzelne ihren vermeintlichen IQ, der für alle vier Mitfahrer-Plätze reicht, auch noch aufs Fahrzeug basteln lassen??
Damit trotz Akademikerschwemme die Nation (noch) schlauer wird, macht „die Große Koalition […] mickrige sechs Milliarden Euro für die Bildung locker und streitet sich ein halbes Jahr lang mit den Ländern darüber, wie genau das Geld ausgegeben werden soll“ (Spiegel online). Doch das Grundproblem steckt tiefer, nämlich im Grundgesetz.
Mehr von allem will auch die ‚GroKo‘ mit ihrer Bildungsrepublik. In Kitas wird von möglichst vielen gespielt und vorschulisch gelernt; Schulen haben den ganzen Tag geöffnet, damit Muttern nicht auch noch mit Hausaufgaben konfrontiert wird, und schließlich soll die Studiker-Quote (noch ?) steigen.
„Mehr Bildung also für alle“, wenn da nur nicht die Finanzierung wäre, für die sich seit Monaten die Große Koalition mit sechs Milliarden Euro beschäftigt und wie diese verteilt werden sollen.
Diese sind im Bundeshaushalt für Länder und Kommunen vorgesehen, um deren Kassen bei Krippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zu entlasten.
Egal, wie Merkel, Seehofer und Gabriel ihre Entscheidung als Nachricht verpacken; es wird eine Wohltat für das Land, einen Erfolg für die Große Koalition, bei sechs Milliarden für „mehr Bildung“.
Selbst in Milliarden ist das viel Geld, auch wenn nationale, mitteleuropäische Bildung noch viel mehr kostet. Gibt doch schon Bayern 16 Milliarden Euro pro Jahr aus für Unis, Schulen und Kunst. Sind da sechs Milliarden gemessen am Bedarf dann nicht doch eher mickrig bis ’schäbig’…??
Da wird dann schnell klar, dass die Bundesländer um ihre Quoten an den Milliarden feilschen, wobei die „SPD-regierten Länder das Bakschisch geschenkt, sofort und zur freien Verfügung“ (Spiegel online) haben wollen….
Dem allem steht jedoch die Föderalismusreform von 2006 entgegen. Die nämlich verbietet die Bildungs-Kooperation und damit dem Bund, auf Dauer Bildung zu finanzieren.
Das Prinzip dabei: Ein Bundesbildungsminister soll sich nicht mit „selektiver Zuwendungen in die Uni- oder Schulpolitik der Länder einmischen können“.
Doch die meisten Bundesländer sind klamm beim Geld für mehr Qualität bei Schulen und Universitäten. Ein Mehr an Studenten, mehr an Betreuung, mehr Ganztag und mehr Inklusion an den Regelschulen ist in der erwarteten Höhe von Ländern und Kommunen nicht in vollem Umfang zu bewirtschaften.
Wer jedoch vom Bund mehr will, der muss bei prekärer Lage Einfluss bei Bildung und Kultur zulassen. Denn noch steht ein „föderales Nebeneinander“ den Investitionen in Bildung entgegen.
Es darf sich also nicht um finanzielle Geschenke an die Länder handeln, sondern um regelmäßige Zahlungen, die dem Bildungszweck dienen.
Besser als aktuelle nur mal eben sechs Milliarden Euro für mehr Bildung wäre, dass sich Union und SPD mehrheitlich darauf einigen, das Kooperationsverbot im Grundgesetz abzuschaffen.
Kommt es dazu nicht, muss es wohl bei Einzel- oder Sonderprogramm bleiben.
Schreibe einen Kommentar