Nun scheinen sich Union und SPD in den Eckpunkten für eine Karenzzeit-Regelung einig: Minister und parlamentarische Staatssekretäre dürfen künftig nur dann in Tätigkeiten in Unternehmen und Verbänden wechseln, wenn “ein Interessenkonflikt ausgeschlossen” werden könne.
Dies gelte für einen Zeitraum von zwölf Monaten, in Einzelfällen auch für 18 Monate. Den möglichen Interessenkonflikt soll das Bundeskabinett prüfen, wobei der Ratschlag eines Gremiums aus “anerkannten Persönlichkeiten” berücksichtigt werden soll.
Die Aktivisten von Lobbycontrol seien „erfreut“, dass die Bundesregierung endlich einen Vorschlag vorgelegt hat, was überfällig war und wofür man sich mit der Kampagne “Keine Lobbyjobs für (Ex)-Politiker” eingesetzt habe.
Nun aber gelten die Eckpunkte als zu schwach, weshalb nachzubessern sei, damit die Karenzzeit auch wirksam umgesetzt werden könne.
Die neue Regelung schließt den Wechsel in Lobbytätigkeiten während der Karenzzeit nun aber nicht grundsätzlich aus, doch sollte dies unabhängig vom vorherigen Verantwortungsbereich des Seitenwechslers nicht möglich sein.
Denn Minister und Staatssekretäre waren und sind auch außerhalb ihres Ressorts an Entscheidungen und Informationsflüssen oft beteiligt und verfügen über ein breites politisches Netzwerk.
Damit sind ehemalige Politiker für Unternehmen „interessante Türöffner“, was wiederum einer Karenzzeit für Wechsel in Lobbytätigkeiten bedarf, „bei denen keine direkte thematische Überschneidung zum bisherigen Amt besteht“.
Als überaus wichtig gilt die Bewertung eines erwünschten ‚Seitenwechsel‘ durch das geplante beratende Gremium bei möglichst hoher Transparenz, einer Empfehlungen samt Begründung und Veröffentlichung. Auf keinen Fall darf das Bundeskabinett hinter verschlossenen Türen entscheiden, ob bei einem Seitenwechsel ein Interessenkonflikt vorliegt oder nicht.
Eine wirksame Karenzzeitregelung sollte zudem auch für politische Beamte gelten, den gewechselt haben Thomas Ilka aus dem Gesundheitsministerium zum Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Birgit Grundmann aus dem Justizressort zur Allianz.
Doch die Regelung reichen aktuell nicht aus und können durch Verzicht auf Versorungsbezüge auch „leicht umgangen werden“.
Aktuell stehen zwölf bis 18 Monate für die Karenzzeit im Raum. Für welche Fälle 18 Monate gelten sollen, ist bisher noch unklar.
Das Land Hamburg ist inzwischen dem Bund zuvorgekommen – ein Kompromiss der Fraktionen von SPD, CDU, Gründen und Linken sieht vor, dass ehemalige Mitglieder des Hamburger Senats zwei Jahre lang die Aufnahme von Jobs in der Privatwirtschaft anzeigen müssen. Liegen Interessenkonflikte vor, kann die neue Tätigkeit untersagt werden.
Auch Schleswig-Holstein hat eine solche Karenzzeiten angekündigt… trat doch der Innen- und Wohnungsbauministers Breitner aus “privaten Gründen” von seinem Amt zurück und wird zum Mai nächsten Jahres Direktor beim Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).
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