Karlsruhe hat entschieden: Lehrerinnen darf das Kopftuch nicht ‚per se‘ verboten werden!- Richtig so, meint Parvin Sadigh, und lässt dazu auf Zeit online einen Kommentar los, „solange Staat und Religion in Deutschland nicht strikt getrennt sind“.
Seine Argumente im „Leseraffer“:
Nach vielen erfolglosen Klagen dürfen muslimische Lehrerinnen nun doch ein Kopftuch in der Schule tragen. Das ist richtig – denn in Deutschland sind Staat und Religion nicht konsequent getrennt. Der Staat zieht Kirchensteuer ein, Schulen erteilen in vielen Bundesländern bekennenden Religionsunterricht, katholischen, evangelischen – und inzwischen auch muslimischen. Das kann man für falsch halten. Solange es aber so ist, ist es absurd, dass Lehrerinnen nicht zeigen dürfen, woran sie glauben.
Ein Kopftuch kann zwar im Einzelfall auch weiterhin verboten werden […] aber eben nicht grundsätzlich [..]
Viel wichtiger als die offizielle Begründung ist jedoch der praktische Irrsinn, der mit dem Urteil beendet wird.
Islamunterricht oder Islamkunde […] ist ein Zeichen der Anerkennung an deutsche Muslime.
Und schließlich: Wer Schülern mit Migrationshintergrund, die sich abgehängt und diskriminiert fühlen, beweisen will, dass es sich doch lohnt, sich anzustrengen, muss Lehrer, Polizisten und Sachbearbeiter im öffentlichen Dienst einstellen, die auch einen Migrationshintergrund haben.
Manche von ihnen sind gläubige Muslime und manche der Musliminnen wollen ein Kopftuch tragen. Na und ? Dann haben wir nicht nur ein paar Lehrerinnen, sondern sogar ein paar Polizistinnen mit Kopftuch.
Und hier einige der Kommentare:
1. Weiter so! In zehn Jahren können wir dann die Einführung von Scharia-Gerichten feiern. Warum auch nicht? In GB oder Niederlanden hat man durchaus gute Erfahrung damit gemacht. Dass wir auf einen politischen Islam zusteuern, ist eh unausweichlich. Vorher den guten Willen demonstrieren macht uns die Umstellung vielleicht leichter!
2. Alles läuft irgendwie am Bürger vorbei. Wenn wir Staat und Religion noch deutlicher trennen müssen, um die Kopftücher draußen zu halten, dann müssen wir das eben tun. Ich weiß nur manchmal mit unseren Institutionen nichts mehr anzufangen. Minderheitenschutz ist fraglos ein wichtiges Merkmal der Demokratie. Aber gibt es auch so etwas wie einen Mehrheitenschutz?
3. Hier der Link zum Urteil http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/01/rs20150127_1bvr047110.html
4. Ich bin für Religionsfreiheit! Darf ich jetzt als Naturist nackt in der Schule unterrichten? Nein!
Religionsunterricht meinetwegen mit Kopftuch; alles andere hat in der Schule nichts zu suchen!
Dafür gehe ich demonstrieren; notfalls auch mit Pegida! Abschaffung der Privilegien der Kirchen, Abschaffung der Kirchensteuer! Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt!
5. Aber Kruzufixe sind laut Karlsruhe in Schulen zu verbieten. Wahnsinnige Konsequenz unserer Verfassungshüter. Alle, die sich über Pegida lustig machen, sollten gegenüber der schleichenden Islamisierung in diesem Lande mal die Augen aufmachen.
Sogar in mulimischen Ländern wie der Türkei war das Kopftuch als religiös-politisches Symbol verboten und wir in unser unbegrenzten trotteligen Toleranz erlauben es wie selbstverständlich.
6. […] Entfernt, weil rassistisch. Die Zeit-online-Redaktion
7. Richtig so? “ Eine Islamisierung findet nicht statt“ wir führen u.a. nur islamische Kleiderordungen ein… Warum immer nur DIESE Religion, diese Forderungen, die Ausnahmen und die religiösen Ansprüche, die Deutschland um Jahre zurückwirft. „Eine Islamisierung findet nicht statt“ Nein. sie ist in vollem Gange!
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