Lamento bei den Krankenhäusern – Landärzte geben auf! – Die „Igel“ werden wohl größer
Gut dotierte Geschäfstführer großer Kliniken lamentieren wegen zu geringer Fallpauschalen und schwacher Betriebsergebnisse, Landärzte finden wegen geringer Verdienste keine Nachfolger. Da ist doch schön, wenn man – sprich, wenn die Sozialversicherungen – wegen der positiven Lohnentwicklung die meisten Sozialversicherungs-Werte um rund 2,5 Prozent im Westen und fast 3,4 Prozent im Osten für 2016 erhöhen können.
Denn die Beitragsbemessungs-Grenzen in der allgemeinen und in der knappschaftlichen Rentenversicherung, in der Arbeitslosenversicherung wie auch in der Kranken- und Pflegeversicherung werden wohl steigen.
Mit eine Ursache dürften auch die erwarteten Krankheits-und Arzneimittelkosten der 800 000 Migranten sein, deren geschätzte Zahl für 2015 in Deutschland erwartet wird und für die lange Zeit keine Beiträge fließen werden. Nicht fließen können.
Die noch vorläufigen Sozialversicherungs-Grenzwerte für 2016 stammen aus dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 und damit aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der üblicherweise im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet wird.
Doch auch der Bundesrat wird wohl zustimmen, weil wesentliche Änderungen an dem Entwurf nicht erwartet werden. Wird doch die Rechengrößen der Sozialversicherung nach einem fixen Schema berechnet und eben nach der Entwicklung der Löhne und Gehälter im Vorvorjahr, aktuell also 2014.
Da die Lohnzuwachsrate 2014 in den alten Ländern bei 2,54 Prozent und in den neuen mit 3,39 Prozent gelegen hat, werden auch die Rechengrößen für 2014 in Ost sowie in West angehoben.
Ein Umstieg in eine private Krankenversicherung wird damit weiter erschwert
So soll die allgemeine Versicherungspflicht-Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bundesweit wie in den Vorjahren um jährlich 1.350 Euro steigen. Damit liegt die Grenze ab 1. Januar 2016 bei 56.250 (2015: 54.900) Euro. Auf den Monat gesehen erhöht sich die Grenze um 112,50 Euro auf 4.687,50 Euro.
Die Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt nach den vorläufigen Werten um die gleichen Beträge an wie bei der Beitragsbemessungs-Grenze und liegt bei 50.850 (Vorjahr: 49.500) Euro im Jahr beziehungsweise 4.237,50 (4.125) Euro im Monat.
Für die BBMG zur allgemeinen Renten- und Arbeitslosen-Versicherung wurde für die alten Bundesländer ein vorläufiger Wert von 74.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.200 Euro monatlich festgesetzt. Dies sind 1.800 Euro (Jahr) beziehungsweise 150 Euro (Monat) mehr als im Vorjahr.
In den neuen Ländern liegt der Grenzwert bei jährlich 64.800 beziehungsweise 5.400 Euro monatlich. Dies entspricht einer Steigerung von 2.400 Euro aufs Jahr gesehen beziehungsweise von 200 Euro pro Monat.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungs-Grenze um monatlich 200 Euro auf 7.650 Euro (West) beziehungsweise um 300 Euro pro Monat auf 6.650 Euro (Ost). Aufs Jahr gesehen ergibt dies eine Steigerung um 2.400 Euro auf 87.600 Euro in den alten beziehungsweise um 3.600 Euro auf 73.800 Euro in den neuen Bundesländern.
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