280 Millionen Euro fordern Arbeitgeber und DGB für arme Kinder
Es gibt sie schon längst, lange vor der Flüchtlingswelle: mehr als 112.000 deutsche Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind. Die nun sollen von einem Aktionsplan profitieren, der auch „öffentlich geförderte Arbeitsplätze“ vorsieht.
Ob die Reihenfolge der Nennung gilt, soll ofen bleiben – Arbeitgeber und Gewerkschaften oder Gewerkschaften und Arbeitgeber… jedenfalls setzen sich beide Sozialpartner für eine bessere Perspektive für tatsächlich arme Kinder ein.
Ein vom Arbeitgeberverband BDA und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) vorgestellter Aktionsplan (September 2015) zielt auf 112.000 Familien mit schulpflichtigen Kindern ab, die auf Hartz IV angewiesen sind und in denen ein oder auch kein Elternteil einen Job hat.
In solchen Familien leben – und dies ist längst bekannt – etwa 200.000 deutsche Kinder, was dann auch zusätzlich bedeutet, dass jedes fünfte Kind in Deutschland armutsgefährdet ist.
Familien, die am benannten Projekt teilnehmen, sollen mit sog. „Fallmanagern“ eine individuelle Eingliederungsstrategie entwickeln, wobei ergänzende Leistungen, wie Kinderbetreuung und psychosoziale Beratung, von den Kommunen bereitgestellt werden sollen.
Gelänge es nach etwa einem Jahr nicht, zumindest ein Elternteil in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sollen die Betroffenen für einen festgelegten Zeitraum „eine öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung antreten“.
Die Sorge, die dahintersteht, ist die Vermutung beziehungswiese bereits die ERfahrung, dass der Hartz-IV-Bezug quasi an die nächste Generation übergreifend vererbt wird, weil Kinder beide Elternteile immer nur zu Hause erleben und es zur Normalität wird, dass eben nicht zur Arbeit gegangen wird, was schlimme pädagogische Auswirkungen haben kann.
Dem entgegenzuwrken, müssten vom Bund 280 Millionen Euro pro Jahr fließen, damit jeweils zumindest ein Elternteil durch Qualifizierung, Lohnkostenzuschüsse oder andere Hilfen in einen Job gebracht werden kann.
Von angmessenem, bezahlbaren und nicht ghetto-isiertem Wohnraum für Familien in prekärer Lage ist leider keine Rede.
Doch Jobcenter und Kommunen sind gehalten zusammezunarbeiten, den Langzeitarbeitslosen einen Coach an die Seite stellen oder mit ihnen etwa in Familienzentren in Kontakt zu treten.
Damit ist aber auch die zu erwartende gleiche Situation für Flüchtlingsfamilien mit deutlich mehr Kindern pro Familie noch gar nicht angesprochen…eine Lösung ebenfalls nicht angedacht. Ausser Wohnraumförderung…und zwar schnell!
Das Programm „Aktionsplan“ soll laut BDA und DGB auf drei Jahre angelegt werden. Beide Verbände zeigten sich zuversichtlich, dass der Bund die Forderungen aufgreift. Es bestünden gute Chancen, dass Unternehmen Betroffenen eine Chance geben.
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