Wenn auch foodwatch seit mehr als zwei Jahren gegen die Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) sowie der EU und Kanada (CETA) kämpft, ist für dieselbe Zeite festzustellen, dass man „angelogen und verleumdet“ wird – von den Unternehmen und der Regierung.
Und so lauten die Vorwürfe an die Campaigner, sie seien „Freihandelsgegner“, „Anti-Amerikaner“, „Panikmache“. Wer es jedoch noch mal ganz deutlich lesen will,
so Thilo Bode, der merke auf: Niemand ist gegen Freihandel, keiner ein dumpfer Anti-Amerikaner und es macht niemand Panik.
Doch man ist ganz einfach „besogt“. Denn CETA und TTIP bedrohen die Demokratie und den bisherigen Status beim Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz.
Für Thilo Bode ist nun allerdings „die Katze aus dem Sack“, liegt doch der Vertragstext von CETA vor und bestätigt die erwartet schlimmsten Befürchtungen.
1. Es soll keinen effektiven Schutz mehr vor Giften geben!
Im CETA-Vertragstext ist das Vorsorgeprinzip nicht garantiert und rechtlich abgesichert. Dieses Prinzip ist eine große politische Errungenschaft der EU und hat Verfassungsrang. Stehen zum Beispiel Chemikalien im Verdacht, der menschlichen Gesundheit ernsthaft zu schaden, dann können Sie vorsorglich verboten werden. Das Vorsorgeprinzip hat den Umgang mit giftigen Chemikalien revolutioniert – zum Vorteil für die Menschen. Doch was ergibt sich aus dem CETA-Vertrag? Das Vorsorgeprinzip ist nicht mehr garantiert, wie eine Analyse der Universität Göttingen ergibt. Das kann gravierende Folgen haben für uns Bürgerinnen und Bürger. Ein Beispiel:
So wollte die EU bisher noch vorsorglich diejenigen Chemikalien verbieten, die in vielen Kunststoffen vorkommen und den menschlichen Hormon-Haushalt schädigen beziehungsweise Unfruchtbarkeit bewirken können (sogenannte endokrine Disruptoren). Davon ist jetzt nicht mehr die Rede. Wer ist nun hier ein „Panikmacher?“
Und auch die Abkehr vom Vorsorgeprinzip ist nicht das einzige Problem des CETA-Vertrages:
2. Konzerne können mit Parallel-Justiz den Staat erpressen.
Viele Bürger haben von der Kritik an den umstrittenen Schiedsgerichten schon gehört. Danach können Investoren Staaten auf hohen Schadensersatz verklagen – möglicherweise in Milliardenhöhe-, falls nagionale Gsetze ergehen, um die Umwelt oder die Gesundheit der Verbraucher vor schweren Schäden zu bewahren.
Wüden also die oben erwähnten hormonschädigenden Substanzen verboten, kann ein Unternehmen, das in die Produktion dieser Stoffe investiert hat, den Staat vor einem Schiedsgericht wegen „nicht realisierter Gewinne“(!) auf Schadensersatz verklagen und kann damit auch Recht bekommen! Selbst wenn ein ordentliches Gericht diese Klage ablehnen würde!
Allein schon eine solche Klage anzudrohen, könnte Staaten davon abhalten, wichtige Entscheidungen für das Allgemeinwohl zu treffen. Heftiger Protest hat die EU zwar veranlasst, das Konzept der Schiedsgerichte kosmetisch zu verbessern und anders zu benennen, aber in der Substanz bleibt deine „skandalöse Paralleljustiz“ bestehen.
Wer aber regiert eigentlich: die gewählte Regierung oder doch Siemens, Monsanto und BASF?
3. Die Demokratie wird ausgehebelt!
Bialang hat die Regierung nur beruhigt: „Liebe Bürger, keine Sorge, das wird doch am Schluss alles demokratisch entschieden. Die nationalen Parlamente müssen doch so einem Handelsvertrag zustimmen“.
Was aber ist Wirklichkeit? Leider ist überhaupt nicht sicher, ob die Parlamente der Mitgliedsstaaten am Schluss über CETA entscheiden dürfen. Im Gegenteil: CETA steht jetzt vor der Beschlussfassung, aber die EU-Kommission hat sich noch nicht verbindlich festgelegt, dass die nationalen Parlamente etwas zu sagen haben.
Allein diese Unsicherheit ist schon ein Skandal, wenige Wochen vor der Beschlussfassung von CETA. Und selbst wenn die nationalen Parlamente abstimmen dürfen. Der Vertrag droht, in Kraft zu treten, ohne dass ein Parlamentarier aus den Mitgliedstaaten jemals die Hand gehoben hat.
Denn der Handelsvertrag kann „vorläufig angewendet“ werden, was als so gut wie sicher gilt.
Alles unfassbar!!!??? Eigentlich ja!
Ein Vertrag, der tief ins tägliches Leben der Bürger eingreift, der sogar die Gewinninteressen den Schutz der Gesundheit oder den Umweltschutz überordnet, kann “vorläufig“, das heißt jahrelang, angewendet werden, ohne dass gewählten Vertreter im Bundestag zustimmen….
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