Nach Angaben des Bayrischen Lehrerverbandes (BLLV) haben sich Rechtsfälle zwischen Eltern, Lehrern und Schulen in den letzten 15 Jahren vervierfacht. Ein Trend, der deutlich macht: Eltern gehen gegen Lehrkräfte immer öfter vor Gericht. Wie aber kann vermieden werden – insbesondere von Lehrkräften – dass es überhaupt so weit kommt?
Wenn 21 Millionen Haushalte in Deutschland eine Rechtsschutz-Versicherung haben, ist nicht verwunderlich, dass viele Eltern, ohne die Schlichtungsstelle der Schule anzurufen, gleich vors Gericht ziehen.
Beratende Rechtsanwälte tun dazu ein Übriges, denn all zu häufig fühlen Eltern ihre Kinder falsch bewertet oder unfair bestraft. Arm dran sind dann die Richter, die eher selten über einzelne Noten befinden, sondern Entscheidungen treffen müssen.
Lehrers Noten für den Übertritt
Gründe für einen Prozess sind schnell gefunden, denn oft geht es um die Noten, die der Lehrer für den Übertritt auf eine weiterführende Schulen macht oder eben nicht macht.
Meist sind die Eltern nämlich der Auffassung, dass nur das Gymnasium der beste Weg für den Nachwuchs sei. Doch Lehrer sehen dies oft auch anders.
Da fällt dann auch der Falle einer Schülerin auf, deren Eltern mit Anwalt versuchten, ihre Tochter aufs Gymnasium zu bringen, obwohl das Mädchen den geforderten Notendurchschnitt von 2,33 nicht hatte. Die Folge: sämtliche Leistungsnachweise, die der Lehrer benotet hatte, wurden auf Fehler geprüft.
Vermeidungs-Strategie der Lehrkräfte
Sieht sich eine Lehrer durch Eltern vors Gericht gebracht, ist es wichtig, dass die Lehrkraft möglichst alles richtig gemacht hat und somit icht angreifbar ist.
Denn eine Klassenarbeit ist rechtzeitig anzukündigen und dass der Lehrer während der Klassenarbeit mit dem Handy telefoniert geht gar nicht und bietet eine Angriffsfläche, wenn es zu einem Prozess kommt. Und genau das gilt es zu vermeiden. Und so sind auch mündliche Noten richtig und gewissenhaft zu dokumentieren, damit es später keine Probleme gibt, diese auch erklären zu können. Denn dies kann schon den Vorwurf einer Ungleichbehandlung entkräften.
Für Lehrkräfte gilt also: Wer sich gewissenhaft an die Regeln hält, kann auch bei einer drohenden Klage gelassen bleiben.
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