Und so fordert die Linke, es sei, um über das Grundsicherungs-Niveau hinauszukommen, ein Stundenlohn von 11,68 Euro erforderlich, so in deren ‚Kleine Anfrage‘.
Doch für die Bundesregierung ist der Mindestlohn nun mal kein Instrument, um Altersarmut zu vermeiden. Auch müsse stets das „gesamte Haushaltseinkommen“ betrachtet werden.
Derweil hat die Mindestlohn-Kommission nun tatsächlich beschlossen, diesen ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro anzuheben und der Bundesregierung vorgeschlagen.
Auf die kleine Anfrage der Linksfraktion hat die Bundesregierung zum Thema Mindestlohn und Armutsbekämpfung mit knapp 500 Seiten durch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) geantwortet und geht darin von einer alleinstehenden Person mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden aus.
Danach würden auf Basis eines Stundensatzes von 8,50 Euro von einem Bruttolohn von 1.388,62 Euro nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialabgaben (zusammen 348,35 Euro) sowie der Freibeträge von 300 Euro gemäß § 11 SGB II noch 740,27 Euro verbleiben.
Bei einem Regelbedarf von 404 Euro monatlich dürften die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung somit maximal 336 Euro betragen, damit die SGB-II-Bruttoschwelle für den betrachteten Musterhaushalt erreicht wird.
Das Ministerium legt indes Wert auf die Feststellung, dass durch den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11b Absatz 3 SGB II das Ergebnis „stets oberhalb des in diesem Fall durch den Regelbedarf und die Bedarfe für Unterkunft und Heizung definierten soziokulturellen Existenzminimums liegt“.
Auch weist das BMAS darauf hin, dass es Aufgabe des Mindestlohns sei, Arbeitnehmer von Niedrigstlöhnen zu schützen, die für elle Branchen als generell unangemessen anzusehen seien.
Konkret: „Der allgemeine Mindestlohn kann und soll lediglich einen angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellen.“ Umfassender Schutz der Arbeitnehmer solle vielmehr im Rahmen von Tarifverträgen gewährleistet werden.
Über die künftige Höhe des Mindestlohns entscheide im Übrigen die Mindestlohnkommission. Diese hatte kürzlich eine Anhebung des Mindestlohns um 0,34 Euro auf 8,84 Euro je Stunde beschlossen. Diesen Vorschlag kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung verbindlich machen.
Klar ist längst auch, dass in Deutschland die Kosten für eine Wohnung sehr unterschiedlich sind, wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage weiter hervorgeht, denn in Großstädten ist Wohnraum besonders teuer. Nach den Angaben des Ministeriums lagen im Januar 2016 die durchschnittlichen laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft für Single-Bedarfsgemeinschaften in Düsseldorf bei 395 Euro, in Hamburg bei 412 Euro, in Stuttgart bei 423 Euro, in Frankfurt (Main) bei 468 Euro und in München bei 492 Euro je Monat.
Fakt ist aber auch, dass es neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro eine ganze Reihe von tarifvertraglich festgelegten Mindestlöhnen gibt, die in zahlreiche Branchen unterhalb dieses Wertes liegen.
So gilt beispielsweise für 400.000 Beschäftigte in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau derzeit ein Mindestlohn in den alten Bundesländern von acht Euro und in den neuen Ländern von 7,90 Euro.
Im Westen und Osten steigt der Stundenlohn ab 2017 auf 8,60 Euro und ab 1. November 2017 auf 9,10 Euro. Ab dem kommenden Jahr sind die Stundenlöhne damit dann voll angeglichen.
Ganz anders sieht es beispielsweise für etwa 140.000 Beschäftigte des Maler- und Lackiererhandwerks aus. Hier liegt der Stundenlohn für ungelernte Arbeitnehmer bei einheitlich 10,10 Euro und für gelernte Arbeitnehmer bei 13,10 Euro im Westen und 11,30 Euro im Osten.
Na dann, lebe und spare man mal schön…..
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