Eigentlich wissen nur PKV-ler, wie hoch die Arzneimittelpreise sind und was somit ein medizinisches und rezeptpflichtiges Präparat tatsächlich kostet. Denn gesetzlich Versicherte zahlen eigentlich nur ihren Rezeptanteil. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Arznei-Mittel aus der Apotheke in Deutschland besonders teuer sind, vor allem auch im europäischen Vergleich.
Und so belasten die Preise für Arzneimittel die gesetzlichen Krankenkassen in Milliarden-Höhe, was nun beim Bundeskabinett zu einem neuen Gesetz zur Arzneimittelversorgung führte, das die Kalkulation und die bisherigen Festpreise stärker reglementieren soll. Doch die Krankenkassen sind mit der Lösung nicht zufrieden: Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) habe sich damit nur ein Alibi besorgt.
Klar ist: die Pharmaindustrie kann mit neuen Medikamenten gute Umsätze erzielen, die aber zulasten der Krankenkassen und indirekt ihrer Versicherten, denen langfristig längst schon steigende KV-beiträge bevorstehen.
Und deshalb wird anhaltend gefordert, die Preise neuer Präparate zu beschränken oder eben die Erstattungspraxis zu ändern.
Das neu beschlossene Gesetz, das eine Preisschwelle vorsieht, ist für die Kassen jedoch enttäuschend; nman pricht sogar von einer Lösung mit Zugeständnissen an die Pharma-Lobby.
So hat das Bundeskabinett beschlossen, den Umsatz der Pharmaunternehmen bei einem neuen Medikament auf 250 Millionen Euro im ersten Jahr der Einführung zu beschränken.
Über dieser Grenze wird der Preis sofort beschränkt. Wie der Spitzenverband moniert, galt im letzten Jahr nur für drei Medikamente diese Preisbremse.
Also wird bei einem neuen Medikament nach einem Jahr über den sog. „Zusatznutzen“ des jeweiligen Präparats ein Erstattungsbeitrag zwischen Kassen und Herstellern ausgehandelt.
Folg: je wirkungsvoller und vor allem innovativer das Medikament, umso höher die Preise, die die Pharmaunternehmen aushandeln können
Wird kein nennbarer Zusatznutzen festgestellt, fällt der Preis dann dementsprechend niedriger aus. Egal, wie viel Geld der Hersteller im ersten Jahr für das Präparat verlangt hat. Daraus kann folgen, dass die Krankenkassen in den ersten zwölf Monaten nach Einführung eines Medikaments horrende Summen erstatten, obwohl sich danach ergibt, dass es vielleicht ähnliche oder bessere Arzneien am Markt gibt.
Deshalb fordert der Spitzenverband der Kassen eine Regelung, wonach der ausgehandelte Erstattungsbeitrag rückwirkend ab dem ersten Tag gelten soll, worauf die Pharmaunternehmen den Kassen bei enttäuschendem Zusatznutzen die Differenz zwischen ursprünglich gefordertem Preis und später festgelegten Erstattungsbeitrag erstatten müssten.
Doch das ist im aktuellen Gesetzesentwurf nicht vorgesehen, weshalb wohl das Gesetz die Kassen kaum entlasten wird.
Fazit: Arzneimittelpreise für neue Präparate sind kein deutsches Problem, denn alle Krankenversicherungssysteme in Industrienationen werden dadurch über die Maße belastet. In Entwicklungs- sowie Schwellen- oder Dritte-Welt-Ländern sind ganze Bevölkerungsgruppen vom Zugang zu einer adäquaten Gesundheitsversorgung ausgeschlossen.
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