Das lang erwartete Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit (= Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) hat am 12. Mai im zweiten Durchgang den Deutschen Bundesrat passiert.
Dazu näselt auch gleich Manuela Schwesig, die Bundes-Frauenministerin:
“Uns ist heute ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeitsleben gelungen. Erstmals wird in einem eigenen Gesetz konkret festgeschrieben: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer. Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Mehr Lohngerechtigkeit in die Tat umzusetzen, wird zur Aufgabe aller Akteure in den Unternehmen“.
Sie postuliert weiter: zentrales Instrument sei der Anspruch auf Auskunft, mit dem die Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfahren dürften, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, bezahlt werde.
So sei es eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt seien.
Schwesig verdeutlicht, dass sie überzeugt davon sei, dass das neue Gesetz das Tabu breche, über Vergütung in Geld nicht zu sprechen.
Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Die Transparenz zu fördern, schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgelt-Gleichheitsgebot mit den Bausteinen:
1. individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrageerläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
2. betriebliche Verfahren, um Entgeltgleichheit prüfen und herstellen zu können. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig den Aufbau der Entgelte und diese auf Entgeltgleichheit zu prüfen.
3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die Lagebericht-pflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.
Diese Berichte sind für alle einsehbar.
Das Gesetz zielt darauf ab, den bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt gleichzustellen.
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