Ei, Ei, Ei Verpoorten, Verpoorten aller Orten… die Hausfrau, die beim Saugen am Sidebord vorbeischrammt, um dann doch ‘nen Schluck Eierlikör zu genießen, weiß sicher nicht, wie viele Eier Holland zusätztlich und monatlich nach Deutschland exportiert.
Es sind 400.000.000, ja, 400 Millionen im Monat allein nach Deutschland! Kein Wunde also, dass jüngst nicht nur tausende, sondern Millionen mit dem verbotenen Desinfektionsmittel Fipronil belastete Eier plötzlich in 45 (!) Ländern auftauchten: Holland, Deutschland, Libanon, Hongkong.
Als vor 15 Jahren nach dem Skandal um den Rinderwahnsinn foodwatch gegründet wurde, damit Verbraucher endlich besser geschützt sind, wurden trotzdem weiter Dioxin in Eiern und Milch, tödliche Sprossen im Salat, Pferdefleisch in der Lasagne und jetzt ein verbotenes Desinfektions-Gift serviert, und dies auch in Kuchen, Mayonnaise, Nudeln und eben in Likör.
Wie aber soll das aufhören? Doch wohl nur, indem man endlich bestehendes Recht konsequent anwendet und Gesetzeslücken schließt.
Und eben deshalb will foodwatch sich weiter dafür einsetzen, dass Verbraucher die Rechte bekommen, die ihnen schon längst zustehen, jedoch nicht gewährt werden.
Denn es gilt folgendes:
Das verbotenen Gift Fipronil in Geflügelbetrieben anzuwenden, ist eine Straftat. Eine kriminelle Machenschaften, die vor dem Verkauf der belasteten Eier gestoppt werden muss. Denn ein konsumiertes Fipronil-Ei kann nicht mehr umgetauscht werden.
Doch Behörden und Unternehmen wussten auch nach Wochen noch nicht, wer wohin wie viele Eier geliefert hatte. Die Bundesregierung hat das sogar zugegeben: ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht, nach dem die „Rückverfolgbarkeit“ der gehandelten Produkte ohne „Wenn und Aber“ „sichergestellt“ werden muss.
Warum aber wurden Verbraucher nicht sofort informieren, als Fipronil-belastete Eier auftauchten? Wussten doch die niederländischen Behörden schon seit November 2016 von dem Gift in den Eiern. Aber weder wurden die Eier aus dem Verkehr gezogen noch wurden Verbraucher informiert.
Das konnte nur geschehen passieren, weil Behörden informieren „sollen“ aber nicht „müssen“. Ein Bewies dafür, dass man in Europa die Hersteller auf Kosten der Verbraucher schützt.
Und wenn Unternehmen sogar „etwas“ wissen über Mängel bei den von ihnen vertriebenen Lebensmitteln, verhindert ein Gummiparagraph den nötigen Schutz.
Denn nur wenn sie „Grund zur Annahme“ haben, dass ein Lebensmittel „nicht in den Verkehr geraten darf“, müssen Betriebe die Behörden informieren.
Wird dies versäumt und kann man sich nicht mehr rausreden, sind empfindliche Strafen nicht zu befürchten.
Dies alles muss aufhören, um endlich vor dem Verzehr von Eiern geschützt zu werden, die mit verbotenen Desinfektionsmitteln belastet sind.
Doch wie sich wehren?
Am besten über ein Recht, gegen Behörden vorgehen zu können, wenn sie gegen ihre Pflichten verstoßen. Gesetzeslücken sind zu schließen und bestehendes Recht ist konsequent anzuwenden.
Dazu hat foodwatch sein „International“ gegründet, um in koordinierter Zusammenarbeit der foodwatch-Büros in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden noch wirksamer Druck auf das Europaparlament und die Europäische Kommission ausüben zu können.
Alles deshalb, damit in der EU endlich Gesetze erlassen werden, die die Rechte der Verbraucher schützen und nicht die Profite der Konzerne.
Es muss endlich Schluss sein mit Gift-Eiern, Pferdefleisch-Lasagne, überstiegene Grenzwert bei Dioxin, Gammelfleisch und, und, und…
Oder einfach: „Mahlzeitz! Aber xund!“
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