…die SPD schlägt zurück
Kürzlich hatte ich einen Bericht über den Vorschlag des FDP Bundestagsabgeordneten Lars Lindemann geschrieben, wie die Motivation der Ärzte erhöht werden könnte, sich in strukturschwachen Gebieten niederzulassen. Dazu wurde von dem Gesundheitsexperten der FDP, Lars Lindemann, der Vorschlag gemacht, dass die Patienten zunächst in Vorkasse gehen, um dann die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Ziel war es, dass die Ärzte die Abrechnung ohne Mengenbegrenzung und Budgetierung von der gesetzlichen Krankenkasse vergütet bekommen und zwar zu 100 Prozent, ohne jeden Abzug.
Gebiete attraktiver machen
Eine solche Abrechnung ohne Budgetierung würde natürlich die Attraktivität dieser Gebiete erhöhen. Damit die Patienten nicht in unnötige finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollte zunächst gewartet werden, bis die Krankenkasse die Kosten erstattet und dann sollte der Patient den Betrag an den Arzt überweisen.
Nun schlägt die SPD zurück, ein solches Vorgehen passt natürlich in keiner Weise in die Ideologie der SPD. Hier sollen ja im Rahmen der Bürgerversicherung solche Modelle gänzlich abgeschafft werden, was auch die private Krankenversicherung als Ganzes betrifft.
Geld aus der Tasche
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, bezeichnet diesen Vorschlag in einem Artikel auf der Seite der SPD vom 8. Januar 2011 als „weltfremd“.
Weiter teilte MdB Ferner mit „Statt den Menschen in strukturschwachen Regionen und sozial schwachen Stadtvierteln zu helfen, soll ihnen mehr Geld aus der Tasche gezogen werden“.
Diese Ansicht der SPD wird damit begründet, dass sich die Menschen in diesen Gebieten die Vorkasse und „überteuerte Arztrechnungen“ nicht leisten könnten. Dies könnte zum völligen Zusammenbruch der Versorgung führen, „Davon hat niemand etwas – auch die Ärzte nicht.“ meinte Frau Ferner. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Absicht oder nur Unwissenheit ist.
Der „weltfremde“ Vorschlag von Lars Lindemann bedeutet, dass der Arzt die Behandlung und auch die Abrechnung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuch (SGB) fünf vorzunehmen hat.
Insofern gibt es keine so genannten individuellen Gesundheitsleistungen („Igel“-Leistungen), die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt würden.
Der positive Effekt wäre damit, dass für diese Gebiete im Rahmen der Vorkasse keine Etikettierung oder Mengenbegrenzung wie sonst üblich vorgenommen würde. Dadurch würde sich natürlich das Einkommen der dort niedergelassenen Arzt erhöhen, was ja Sinn der ganzen Sache sein soll, um eben – schlicht – die Attraktivität dieser Gebiete zu erhöhen. Finanziell betroffen wären die Patienten in diesen Gebieten aber nicht.
Als MdB scheint Frau Ferner die Vorkasse mit der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenkasse zu verwechseln. Jeder GKV-Versicherte hat die Möglichkeit, bei der Krankenkasse das Prinzip der Kostenerstattung zu wählen.
Bei der Kostenerstattung stellt die Krankenkasse das Sachleistungs-Prinzip (Behandlung auf Krankenkassenkarte) ein. Der GKV-Versicherte geht als Privatpatient (Selbstzahler) zum Arzt und erhält die Rechnung. Diese Rechnung kann er dann bei seiner Krankenkasse einreichen, die dann bei Abzug einer Pauschale wegen der fehlenden Wirtschaftlichkeitsprüfung im Rahmen des SGB fünf erstattet.
In diesem Fall entstehen natürlich erhebliche Differenzkosten, weil der Arzt zwischen dem 2,3 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und dem 3,5 fachen Satz der GOÄ abrechnen kann.
Deshalb ist es meiner Ansicht nach zwingend notwendig, bei Umstellung auf Kostenerstattung einen Restkostentarif bei einer privaten Krankenversicherung abzuschließen.
Wie gesagt, diese Möglichkeit hat nichts mit dem Vorschlag der Vorkasse von Herrn Lindemann zu tun.
Dass diese beiden Begriffe bewusst oder unbewusst (ich möchte der SPD ja nichts unterstellen) durcheinander geworfen werden, kann man auch in dem o.a. Artikel auf der Seite der SPD lesen. Zitat:
Laut Lindemann soll für Mangelregionen die Kostenerstattung somit verpflichtend werden.
Wie der werte Leser sehen kann, wird der Begriff Vorkasse durch Kostenerstattung ersetzt, dies hat aber nichts mit dem Vorschlag von Herrn Lindemann zu tun.
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