Es bedarf der online-Verbindung, um zu erfahren, ob es den stimmen könne und vor allem weshalb es so sei, dass man sich am ZENSUS 2011 beteilige und dann auch den großen DIN A4-Umschlag mit den Antwort-Bögen noch „frei“ machen müsse.
Hier nun, zehn Tage auf die E-Mail-Anfrage, dann auch die „offene Antwort“:
Statistisches Bundesamt
Zensus 2011
65180 Wiesbaden
Tel. +49 (0) 611 75-2011
Kontakt: http://www.zensus2011.de/kontakt
Internet: http://www.zensus2011.deSehr geehrter Herr Mustermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Mai 2011.
Alle Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung werden von den
Statistischen Ämtern der Länder per Post versendet. Dieses Schreiben enthält
auch einen unfrankierten Rückumschlag. Wenn Sie ein solches Schreiben
erhalten, bitten wir Sie, den Fragebogen entweder online oder auf Papier
auszufüllen und den Papierfragebogen an die jeweilige Adresse auf dem
Umschlag zurückzusenden. Der Rückumschlag muss von Ihnen mit 1,45 Euro
frankiert werden.Dies ist im Bundesstatistik-Gesetz §15 Absatz 3 geregelt. Hier steht, dass
die Antwort, „soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist,
für den Empfänger kosten- und portofrei zu erteilen ist“. Auf dieser
Grundlage kann die Freimachung der Postrücksendung vom Auskunftspflichtigen
verlangt werden. Dies ist im Gesetz etwas missverständlich ausgedrückt, denn
Empfänger meint hier das Statistische Landesamt bzw. die auf dem
Rückumschlag vermerkte Adresse.Sie können die Portokosten sparen, indem Sie den Fragebogen alternativ
online ausfüllen. Die Zugangsdaten -Fragebogen-Nummer und Aktivierungscode-
entnehmen Sie bitte dem Papier-Fragebogen; sie sind dort auf der ersten Seite
im Feld „online“ eingedruckt.Das hier zitierte Bundesstatistik-Gesetz sowie die übrigen für den Zensus
2011 relevanten Rechtsgrundlagen können Sie unter
http://zensus2011.de/uploads/tx_templavoila/Bundesstatistikgesetz.pdf
einsehen.Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen für weitere
Fragen gerne zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen
Im AuftragAnja M.
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