Man wird wohl nicht so ganz freiwillig arbeitslos werden wollen. Ist man aber dennoch als Arbeitsloser ohne festen Wohnsitz, kann man nicht darauf hoffen, dass die Sozialkasse die Kosten für verschiedene Ersatzteile für den VW-Bus übernimmt. Im strittigen Fall hat das Landessozialgericht LSG Rheinland-Pfalz Anfang März entschieden (LAG-Az.: L 3 AS 69/13 B ER), dass […]